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Stichwort English Beschreibung
Kreditwesengesetz (KWG) German banking act Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt das deutsche Kreditwesen, soweit damit Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Finanzkonglomerate und gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen sowie auf der Aufsichtsseite die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befasst sind.

Das KWG enthält 8 Abschnitte.

  • Der erste Abschnitt enthält allgemeine Vorschriften. So werden im ersten Unterabschnitt die oben erwähnten Institute und Unternehmen begrifflich bestimmt und die für sie allgemein geltenden Vorschriften dargestellt, zum Beispiel Führung von Handels und Anlagebüchern, Rechtsform, verbotene Geschäfte. Ein weiterer Unterabschnitt bezieht dich auf die BAFin und ihre Zusammenarbeit mit der Bundesbank.
  • Der zweite Abschnitt enthält unter anderem Bestimmungen über die Ermittlung der Eigenmittelausstattung und die vorzuhaltende Liquidität, Bestimmungen über das Kreditgeschäft, das Refinanzierungsregister, über Kundenrechte, Werbung, Vorschriften, die der Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dienen.
  • Der dritte Abschnitt handelt von Vorschriften über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb und Beaufsichtigung der Institute, über den Bezeichnungsschutz für die Begriffe Bank und Sparkasse, über Auskunftspflichten und Prüfungen und anderes.
  • Der vierte Abschnitt ist besonderen Regelungen über Finanzkonglomerate vorbehalten.
  • Der fünfte Abschnitt bezieht sich auf Sondervorschriften für im Ausland tätige Unternehmen, soweit sie dort einen Sitz unterhalten.
  • Der sechste Abschnitt bezieht sich auf Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien.
  • Der siebte Abschnitt regelt Straf- und Bußgeldvorschriften im Falle von Verstößen gegen das KWG.
  • Wie fast jedes Gesetz, das laufenden Änderungen unterliegt, enthält das KWG im letzten Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften.